Mein Problem war: Das wußte ich nicht!
Wäre aber nett gewesen, Ebay hätte mir die Auskunft gegeben, die Du mir gerade erteilt hast.
Daher meine Frage: Wären sie dazu verpflichtet gewesen oder gilt hier das Prinzip: Unwissenheit schützt vor Strafe (= Kosten) nicht?