Zitat:
Zitat von Damian
Das ist nicht richtig. Das gilt nur für das Ablichten von Privatpersonen.
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Du verwechselst das deutsche Recht am eigenen Bild mit dem Urheberrecht. Urheber ist im vorliegenden Fall der Fotograf, der das Bild gemacht hat. Wem er die Nutzung dann einräumt, ist seine Sache. Also ob er es z.B. im Auftrag von Chuck Lorre oder seiner Produktionsfirma gemacht hat und die mit der Bezahlung die Nutzungsrechte erworben haben. Urheber ist und bleibt immer der Ersteller.
Aber wenden wir uns doch wieder einfach den Nerd-Räumen zu und posten Bilder nur, wenn wir die Urheber sind..