Bei Bookl***** beschreibt ein Verkäufer seine günstiger Angebotene Enthologie wie folgt:
Zitat:
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Mit solch einer Beschreibung könnte man doch jedes Exemplar, welches nicht eingeschweißt ist, aus der Buchpreisbindung herausnehmen oder?
Ist das eine korrekte Umgehung oder schwindelt sich der Verkäufer selber an? ;-)