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Alt 24.01.2010, 14:53   #214  
die erste
Gast (nicht registriert)
 
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...aber nicht verboten! Und die Absicht kann man dem Mann nicht grundsätzlich unterstellen - vielleicht hat ihm der Band nicht gefallen und dass man ihn problemlos zurücksenden kann, war wohl auch niemandem klar.

Was ist eigentlich hier mit peinlichen Rechtfertigungsversuchen gemeint.
Peinlich definiere ich nun aber wirklich anders.

Geändert von die erste (24.01.2010 um 15:42 Uhr) Grund: Ergänzung nach Ergänzung von Carsten
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