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Alt 01.03.2023, 11:14   #12  
Harvey Specter
Um-die-Ecke-Denker
 
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Das ist ein blödes Thema.

Problematisch erscheint mir in erster Linie, dass eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft entstehen kann, dann Umsatzsteuer abzuführen wäre und Vorsteueranrechnung sich schwierig gestalten könnte.

Bei der ertragsteuerlichen Seite fehlt mir meist der Aspekt der "Einlage". Auch wenn eine Gewerblichkeit entstehen sollte, muss die Ware auch dann in die betriebliche Sphäre kommen. Somit muss der verkaufte Teil einer Sammlung aus der privaten Sphäre eingelegt werden.

Dabei bin ich erst einmal auf dieses Urteil gestoßen. Aber, wie eigentlich immer vermutlich Einzelfall und nicht in Stein gemeißelt!

Zitat:
Der Beklagte hat zu Recht den Gewinn ausgehend vom sich aus den Unterlagen des Klägers ergebenden Umsatz ermittelt. Die Schätzung von Betriebsausgaben für den Wareneinsatz und sonstiger Betriebsausgaben in Höhe von 80 % des Nettoumsatzes ist nicht zu niedrig.
Finanzgericht Köln, 14-K-188/13, Urteil vom 04.03.2015; es ging um jemanden der vornehmlich Bierdeckel und auch viele andere Dinge bei Ebay verkauft hat -> Gewerbe.

Meine Einkäufe bei dem Dealer meines Vertrauens sind in einer Datenbank dokumentiert und abrufbar. Zudem sammel ich seit Jahren auch die Internet-Ankäufe. Verkaufsaktionen habe ich aber noch nicht gestartet.
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