Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.02.2014, 08:24   #103  
G.Nem.
Mitglied
 
Benutzerbild von G.Nem.
 
Beiträge: 4.983
Zitat:
Zitat von perry Beitrag anzeigen
(...)
Übrigens muss der Gewinner des Portfolios mit seiner Unterschrift bestätigen, das er dieses Portfolio nur zum privaten Gebrauch nutzt und nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht (z.B. Verkauf, Darstellung etc.). Dies ist vom Künstler so gewünscht.
Gibt's dazu auch ein strikes Fotografier-Verbot des Portfolios?
Dürfen nahe Familienmitglieder (ergo Öffentlichkeit) das Portfolio betrachten?
Und was ist, wenn der Gewinner des Portfolios kurz darauf verstirbt und die erbberechtigten Familienmitglieder das Portfolio verkaufen wollen?

Habt ihr das zusammen mit dem Künstler alles bedacht?
G.Nem. ist offline   Mit Zitat antworten