Die Abbidung von Hakenkreuzen wäre ein Straftatbestand, kein Indizierungsgrund (die Publikation dürfte also auch gegen Altersnachweis nicht abgegeben werden).
Die Begründungen der BPjM kann man irgendwo im Internet nachlesen (hab ich zumindest im Fall von "Sailor Moon" gemacht und bin kein Egmont-Mitarbeiter).
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