Ist das nur mißverständlich formuliert?
Zitat:
Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.
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Bei Ankauf von privat kann doch eigentlich keine Buchpreisbindung gelten.