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Alt 25.03.2011, 20:55   #71  
Mick Baxter
Moderator ICOM
 
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Ist das nur mißverständlich formuliert?

Zitat:
Wer allerdings Bücher ankauft, um sie - etwa als Händler oder Antiquar - wieder zu verkaufen, ist kein Letztabnehmer sondern Wiederverkäufer. Ein unterliegt beim Weiterverkauf mangelfreier Bücher wiederum der Preisbindung, unabhängig von der Höhe seines Einkaufspreises.
Bei Ankauf von privat kann doch eigentlich keine Buchpreisbindung gelten.
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