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Alt 07.05.2019, 10:18   #28  
Aaricia
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Zitat:
Gibt es Inhaltsbeschränkungen für die neuen Produkte „Bücher- und Warensendung“?

Die Inhaltsbeschränkungen der bisherigen Warensendungsprodukte bleiben vollumfänglich bestehen. Sie können Warenproben, Muster oder Gegenstände aller Art verschicken, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind. So sind die unterschiedlichsten Dinge wie beispielsweise Bücher, Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Datenträger, Textilien und Haushaltswaren kostengünstig versandfähig. Briefliche Mitteilungen sind jedoch als Bücher- und Warensendung nicht erlaubt. Eine Rechnung oder ein Lieferschein und andere warenbegleitende Unterlagen können der Ware beigefügt werden.
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Zitat:
Bücher und Broschüren im Sinne der BÜCHERSENDUNG sind auf Papier gedruckt und haben einen Einband oder Umschlag. Weiterhin sind die Blätter an der Seite fest zusammengehalten. Broschüren, die geheftet oder geklebt sind, können am Rücken in einem Papier- oder Kartonumschlag eingehängt sein. Ein Schutzumschlag oder ein Streifband um das Druckwerk ist erlaubt, ebenso eine Bauchbinde über den Schutzumschlag. Bücher und Broschüren, in denen CD´s, auch zum Heraustrennen, eingeheftet sind, sind erlaubt.
Quelle

Zitat:
Was kann ich als WARENSENDUNG aufgeben?

Als WARENSENDUNG können Sie Warenproben, Muster oder Gegenstände aller Art verschicken, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind. Eine WARENSENDUNG kann bis zu 1.000 g schwer und bis zu 15 cm hoch sein. So sind die unterschiedlichsten Dinge wie beispielsweise Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Datenträger, Textilien und Haushaltswaren kostengünstig als WARENSENDUNG versandfähig. Briefliche Mitteilungen sind jedoch als WARENSENDUNG nicht erlaubt.
Quelle

Geändert von Aaricia (10.06.2019 um 20:19 Uhr)
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