Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.05.2009, 11:00   #3  
bernd73434
Mitglied
 
Benutzerbild von bernd73434
 
Ort: im Süden der Republik
Beiträge: 1.232
Zitat:
Zitat von bonixus Beitrag anzeigen
Soll die Z(1) Bewertung vielleicht sogar für Hefte mit Beilage gelten? Die Umkehrung der bisherigen Regel würde bedeuten,
dass im Beispiel Micky Maus 1968/22 der Z(1)-Preis mit 500.00 Euro ausgewiesen würde und darunter ein Extrafeld mit einer Be-
wertung von 9.00 Euro für das Heft ohne Beilage.
... die Umkehrung halte ich für unsinnig - da sie mehr Verwirrung stiftet als nötig.
Viele, die sich mit der Materie nicht sooooooo gut auskennen (wollen !) werden dann nur die angeführten 500 Emmchen entdecken und nicht bis zum Passus "Heft ohne Beilage 9,00 €" weiterlesen.

Zum einen soll der Preis ja in erster Linie für das HEFT in (1) gelten, da es immer noch mehr Sammler gibt, die mehr Wert auf das Heft legen als auf die Beilagen.
Zum anderen "wie oft taucht eben dieses Heft mit Beilage auf" um eine solche Umkehrung zu rechtfertigen. Das gilt logischerweise auch für die anderen Beilagenhefte.
bernd73434 ist offline   Mit Zitat antworten