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Alt 25.11.2014, 22:17   #6  
underduck
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Zitat von Eymen Beitrag anzeigen
Eigene Verschönerungen müssen doch nur "angegeben "werden, wenn man verkaufen will. ...
Was passiert denn mit den Verschönerungen, wenn sie den verblichenen Sammler überleben und von der verkaufsinteressierten Erbengemeinschft beim Verkauf nicht bekannt sind, oder nicht angegeben werden?

Das ist dann natürlich keine Restauration mehr, da ja überhaupt nicht bekannt.

Jede Veränderung und Auffrischung mit Fremdstoffen ist mMn eine Restauration und gehört angegeben. Sogar als Notiz in seiner Sammlung, um späteren unwissenden Betrug auszuschliessen.
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