Zitat:
Zitat von buecherbaer
Also, auch Werbung unterliegt dem Urheberrecht. In Deutschland sind Schriftwerke also 70 Jahre (wenn ich mich nicht irre...) urheberrechtlich geschützt. Besser ist wohl, beim Verlag anzufragen, ob was gegen einen solchen Datenaustausch spricht.
buecherbaer
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Und die 70 Jahre beziehen sich nicht auf den Zeitpunkt der Schaffung des Werks oder der Ersterscheinung, sondern auf den Tod des Urhebers...
Gruß Rainer