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Alt 03.11.2012, 22:36   #351  
Ringmeister
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Da auch nächste Woche im Free-TV ausgestrahlt, vielleicht interessant:

Zitat aus "TV-Wunschliste.de":

"The Walking Dead": FSF hält an hartem Kurs fest

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) hält an ihrem harten Kurs gegen die weltweite Erfolgsserie "The Walking Dead" fest. Aus der am Freitagabend ausgestrahlten zweiten Folge der dritten Staffel musste FOX Channel erneut einige Szenen entfernen, um zumindest eine Freigabe ab 18 Jahren zu erhalten. Laut Senderangabe fielen 21 Sekunden aus der Originalfolge der Schere zum Opfer. Die Schnitte waren schwerlich zu übersehen. Eine Ausstrahlung im Sinne der von den Autoren und Produzenten beabsichtigten Intention hat die FSF damit hierzulande unmöglich gemacht.

Nachdem die Episoden der ersten und zweiten Staffel von der FSF noch mehrheitlich eine Freigabe ab 16 Jahren erhielten, wenngleich zum Teil unter Schnittauflagen, wurde in der vergangenen Woche bereits die Auftaktfolge zur dritten Staffel ordentlich zerrupft. Betroffen waren fünf Szenen, aus denen insgesamt 32 Sekunden entfernt wurden. (wunschliste.de berichtete).

Nach Eingang mehrerer Beschwerden hat die FSF eine Stellungnahme zu den Schnittauflagen der ersten Folge veröffentlicht. Demnach sei der zuständige Ausschuss mehrheitlich zur Ansicht gekommen, dass jene beanstandeten Szenen, in denen Zombies ermordet werden, eine "schwere Jugendgefährdung" darstellen. Es könne nicht augeschlossen werden, "dass sich einzelne Gewaltbilder wegen ihrer spekulativen, sehr drastischen und detaillierten Darstellungsweise verselbstständigen und zu einer Verrohung und Desensibilisierung führen können."

Es stellt sich nun natürlich die Frage, ob nicht menschenverachtende Scripted-Reality-Formate oder spekulative Gewaltszenen in herkömmlichen Krimiserien, die täglich im Tagesprogramm ausgestrahlt werden, nicht in viel stärkerem Maße zur Verrohung von Jugendlichen beitragen könnten als ein vollkommen realitätsfremdes Zombiedrama, dass sich aufgrund zahlreicher Preise zudem noch mit dem Etikett 'Kunst' schmücken darf. Zumindest auf den Punkt des fehlenden Realitätsbezugs geht die FSF in ihrer Stellungnahme ein. So ist die Kommission durchaus der Ansicht, dass sich die Zombies "visuell deutlich von Menschen unterscheiden, so dass die Fiktionalität der Gewalthandlungen weitgehend präsent bleibt und distanzierend wirkt. Die Darstellung der Tötungen ist allerdings sehr drastisch und detailliert. Erschwerend im Sinne des Jugendschutzgedankens kommt hinzu, dass die Protagonisten zusehends verrohen und offen Lust an der Ausübung von Gewalt, dem massenhaften blutigen Dahinmetzeln von Zombies, zeigen und dies auch artikulieren."

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang, "ob die Episode die Gewaltlust der Protagonisten lediglich zeigt, oder ob sie dem Zuschauer Gewaltlust vermittelt bzw. ihn gezielt in den Blutrausch hineinzieht." Zwar räumt die FSF selbst ein, dass es den Autoren "vermutlich" darum gehe, die zunehmende Verrohung der überlebenden Menschen darzustellen, jedoch erscheine letzteres "nicht völlig ausgeschlossen".

Grundlage für die Entscheidungen der FSF ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). So sind nach der FSF-Prüfordnung unter anderem Programme unzulässig, die "extreme Gewalt in ihren physischen, psychischen und sozialen Erscheinungsformen verherrlichen oder verharmlosen." Darunter fallen beispielsweise Gewaltdarstellungen, die nach Ansicht der Prüfer "derart breit und in grausamen Details ausgespielt sind, dass sie weit über das dramaturgisch Notwendige hinausgehen."

Zu sehen war die "Walking Dead"-Folge beim FOX Channel - wie im deutschen Pay-TV üblich - lediglich nach Eingabe eines Pin-Codes. Doch diese Jugendschutzmaßnahme spielt bei der FSF keine Rolle: "Dass hier nicht zwischen Pay-TV und Free-TV unterschieden werden kann, beruht nicht auf einem Votum der FSF, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben", heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Tatsache, dass "The Walking Dead" in mittlerweile mehr als 100 Ländern (unzensiert) ausgestrahlt wird, sei mit Blick auf den hiesigen Rechtsrahmen unerheblich: "Die Jugendschutzspruchpraxis stützt sich auf Wirkungstheorien und Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, sie ist aber auch geprägt durch kulturelle und länderspezifische Sensibilitäten. Im internationalen Vergleich hat Deutschland im Hinblick auf Gewaltdarstellungen eine relativ strenge Spruchpraxis und damit auch ein hohes Schutzniveau."

Die Gefahr, dass Serienfans aus Deutschland die "Walking Dead"-Episoden nun über illegale Kanäle beziehen, betrachtet die FSF als eher gering: "Es geht bei den jugendschützerischen Entscheidungen nicht darum, sämtliche Vertriebswege für ein Produkt zu verschließen. Klar ist auch, dass im Zeitalter des Internet die Möglichkeit besteht, ein bestimmtes Produkt zu (sehen zu) bekommen, wenn man dies möchte. Dennoch setzt die Bereitschaft, Internet-Piraterie zu begehen, vermutlich mehr voraus als nur Frustration angesichts einer FSF-Prüfentscheidung."

Wenn man weiß, wo man ist, kann man sein, wo man will... (alter Fliegerspruch)
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