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Alt 24.07.2019, 20:16   #16  
albert-enzian
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Zitat:
Zitat von G.Nem. Beitrag anzeigen
[B]sondern um die Kombination Bild und Name der betreffenden Person.
Wenn keine schriftliche Einwilligung der betreffenden Person
vorliegt, handelt es sich immer um eine Verletzung des Namens-
und Persönlichkeitsrechts u.a. nach § 12 BGB.


Nehmen wir mal an jemand knipst Herrn Rudi Realname sturzbetrunken
bei einer öffentlichen Veranstaltung wie er in die Mitte des Saales
kotzt, veröffentlicht das Bild im weltweiten Internet und schreibt
auch noch Rudi Realname drunter, damit es z.B. der Arbeitgeber von
Rudi Realname auch gleich findet. Das geht nicht.
Und hier liegst Du falsch und stimmt so nicht ganz. Ihr müsst schon lesen, was ich geschrieben haben. Es braucht im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung über eine öffentliche Veranstaltung, bei denen Künstler im Rahmen dieser Veranstaltung öffentlich auftreten (z.B. im Programm angekündigte Signierstunden), keinerlei schriftlichen Genehmigung von Seiten der abgebildeten und genannten Künstlern für die berichterstattenden Medien.
Ich habe nix von Hinz und Kunz geschrieben, der das Bild auf dem Handy macht und dann bei Facebook hochlädt. Wieder ein völlig anderer Sachverhalt und Tatbestand.
Auch Personen des öffentlichen Geschehens (z.B. Politiker und Schauspieler) haben unter bestimmten Umständen weniger Privatsphärenschutz im Bereich der Presse als Du und ich als Otto Normalverbraucher. Ist halt so.
Wenn zum Beispiel unser Ministerpräsident beim politischen Aschermittwoch sturzbesoffen vom Podium fällt, kann er mit keiner Macht der Welt die Veröffentlichung dieser Bilder in Presse und Fernsehen im Rahmen der offiziellen Berichterstattung verhindern.
Man kann hier nicht so einfach allgemeine, laienhafte Aussagen aus dem eigenen Rechtsverständnis los lassen.
Dein zitierter Paragraph ist so in seiner Form grundsätzlich auch gültig.
Aber das wurde uns schon in der Berufsschule und beim Steuerberaterexamen deutlich eingebleut:" Grundsätzlich" bedeutet sofort, hier gibt es Ausnahmen und Einschränkungen für bestimmte Sachverhalte.
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