Wenn das jeder werst an der Kasse ändert, kommen doch sofort die VErbraucherschützer aus der Ecke und meckern...
Dazu ist das ja wegen der Buchpreisbindung doch an sich gar nicht erlaubt!?
Müsste also nicht eigentlich der Verlag (offiziell) die Auflagen sperren und mit neuem Umschlag inkl. aktuellem Preis (inkl. Mwst.) versehen?
So long...
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