Kommt darauf an. Wenn du beispielsweise einen Handwerker beauftragst und du bekommst heute ein Angebot mit separat ausgewiesener MWSt von 19%, dann darfst du davon ausgehen, dass du bei Rechnungsstellung in der zweiten Jahreshälfte weniger bezahlst. Dürfte vergleichbar auch beim Autokauf funktionieren oder bei Freiberuflern, die nach Stundensatz oder Gebührentabelle abrechnen.
Im Einzelhandel stelle ich mir das schwieriger vor. Sollen die alle Preisschilder aktualisieren und nach einem halben Jahr wieder neu ausfertigen? Reichen Hinweisschilder auf den neuen MWSt-Satz? Wie sehen das Verbraucherzentralen/-schützer?
Spannend auch bei im voraus bezahlten Sachen. Eine Jahresmiete, die im voraus bezahlt wird, steht dem Mieter eine Erstattung von MWSt für die zweite Jahreshälfte zu? Obwohl der Vermieter die vereinnahmte bereits an das FA abgeführt hat?
Weniger MWSt klingt erst einmal gut. Die Umsetzung ist allerdings nicht gerade trivial.
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