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Alt 05.03.2020, 20:52   #4  
manwithoutfear
So long... (unverifiziert)
 
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Beiträge: 1.251
...Ich jetzt nicht alles durch... hab den offizielle Gegründung gelesen:

Auzug aus dem Ges.-Entwurf:
Zweck des Gesetzes
Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots. Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.


Allerdings erschließt sich mir NICHT wie eine Preisbindung für den Erhalt vom Kulturgut "Buch" sorgen soll? Ebensowenig wird vom Erhalt von Angebot außerhalb von Großstädten gesprochen...

Ich sehe ja ein, dass Autoren bezahlt werden sollen... aber "freie Marktwirtschaft" ist das nicht. Im Endeffekt setzt sich ein adequates Preisleistungsverhätnis durch.

Und was bringt es dem Händler?
Er kann im Zweifel auf Ware hängen bleiben, die zu teuer für die Qualität oder den Markt ist.

... dem Hersteller?
Da dieser den Preis festlegt ist es genau genommen doch egal, was der drauf druckt. Der macht seinen Schnitt ja sowieso...

... dem Käufer?
Der "muss" immer dem maximalen Preis bezahlen...
Selbst, wenn ein "Sammlerobjekt" bei Händlern vergriffen ist, wüde wohl der Preis eher steigen als sinken?

...
Oder ging es eher darum die in Deutschland "PreisbindungsABSPRACHEN" vor der EU zu verteidigen und zu beschützen?

So long...
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