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Alt 12.05.2011, 09:06   #92  
74basti
Moderator Sekundärliteratur
 
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Ort: Höxter
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Eigentlich muss der Händler auf das Widerrufsrecht hinweisen (Manche weisen auch auf ein Rückgaberecht hin, das betrifft aber die Prospektwerbung - § 356 BGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, "wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 I BGB entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird".

Verzichtet ein Hämdler auf diese Angaben und gibt sich als "Privater", dann verlängert sich din Widerrufsfrist auf 6 Monate (§ 360 IV S.1 BGB)

Erkennen kannst Du den Händler dann grundsätzlich nicht, aber es gibt bestimmte Indizien, die darauf schließen lassen (Vielzahl an Geschäften, Verträge über die gleichen Sachen, Anzahl der Bewertungen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, Rechtsform des Verkäufers etc.)

Ich habe auch schon mal von "privat" bestellt und habe die Lieferung dann von einem Versandhandel bekommen.
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