Zitat:
Zitat von Scheuch
im Fall der Reklamation, wurde bspw. dieser Kunde hier verdächtigt, Ware auszutauschen, die Entschuldigung für diese Unterstellung habe ich wohl überlesen
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Ich dachte nicht, mich hier bei einem nie genannten Kunden, einer also fitkionalen Figur, entschuldigen zu müssen. Er selbst wies auf den miserablen Zustand der Hefte telefonisch hin und schürte Ängste. Soll er sich dafür auch entschuldigen?
Natürlich weichen unsere Kriterien für sehr gut erhaltene Hefte voneinander ab. Aber es geht mir nicht in den Kopf, dass ungelesene (!!!) Hefte nicht das Kriterium "sehr gut erhalten" erfüllen sollen. Ich kann so ein Heft gern mal Lothar zur Verfügung stellen. Aber was bringt es uns? Bei jedem Topheft findet jemand, der das versucht, einen kleinen Makel. Und wenn er das eine makellose Exemplar sucht, dann fände ich es angemessen und nett, wenn er das auf Börsen versucht. So aber bitte nicht.