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Alt 15.12.2013, 13:22   #152  
Hermesmeier
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@Racing-Rainer: eBay ist was völlig anderes. Da steht ja noch ein Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer, und dieser Vermittler bestimmt die Regeln, die man auch als "Hausrecht" bezeichnen könnte. Wenn Sie als Verkäufer da anbieten wollen, müssen Sie sich an die von eBay diktierten Regeln halten. Das ist wieder ein geschlossener Vertrag, der dazu führt, dass Sie es sich als Verkäufer gefallen lassen, dass ein eigentlich unbeteiligter Dritter Ihnen vorschreibt, wie Sie Ihre Geschäfte abzuwickeln haben. So werden eigentlich selbstständige Händler zu Angestellten von eBay degradiert (und lassen sich das auch noch gefallen). Bei Amazon liegt der Fall ja genauso. Aber das wäre ein ganz anderes Thema.

Das alles hat mit dem von mir Beschriebenen nichts zu tun. Sie versuchen durch einen Vergleich von Äpfeln und Birnen sich aus dem Unsinn herauszuwinden, den Sie zuvor verzapft haben. Es ging ja um das Angebot des KMV auf Vorbestellungen zum Arranz-Winnetou. Kein Händler im Netz, der auch nur halbwegs klaren Verstandes ist, wird sich in seinen AGBs, die zu seinem Online-Shop gehören, dazu verpflichten, jede eingehende Bestellung als geschlossenen Kaufvertrag anzusehen. Der käme ja aus Schadenersatzforderungen gar nicht mehr heraus. Wenn er den Artikel nicht mehr am Lager hätte, weil bei der Inventur falsch gezählt oder was gestohlen worden ist, wenn die Ware auf dem Postweg verloren ginge, wäre er schadenersatzpflichtig! Er müsste mit Aussicht auf Totalverlust notorische Nichtzahler beliefern! Ich bitte Sie!

Darf ich an dieser Stelle einmal Dieter Nuhr zitieren?
Zitat:
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten
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