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Alt 22.05.2014, 23:37   #54  
zaktuell
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Zitat von bernd73434 Beitrag anzeigen
oh Mann, wenn ich d a s damals schon gewusst und in der Schule besser aufgepasst hätte, wäre das anschließende Jurastudium gar nicht mehr nötig gewesen.............
Natürlich. Hinterher ist man immer schlauer

Im Ernst: Natürlich macht es n Unterschied, ob ich zwei Jahre lang mit drei Wochenstunden Rechtskunde in der Schule hab oder ob ich n paar Semester Jura studiere. Genauso wie jeder in der Schule die vier Grundrechenarten lernt und n bisschen Geometrie und trotzdem gibt es noch anschließende Mathe-Leistungskurse und Mathematikstudium etc.

Aber egal, wie lange ich Mathe lerne, die Basics (Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren, Dividieren, Winkelsumme im Dreieck, Satz des Pythagoras etc.) ändern sich ja nicht ab dem dritten Semester. Und wenn ich das Prinzip verstanden habe, dann kann ichs auch übertragen.

Oder anders ausgedrückt und zurück zum Recht: Ich denke, es ist nicht schwer zu verstehen, dass zB ein Rechtsgrundsatz ist, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Da ist der Artikel doch ganz klar. Schwierig wird es immer erst im konkreten Fall, wenn sich die Frage stellt: Was ist überhaupt 'Würde' und was 'tastet' sie an. Oder Formulierungen wie 'nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar': Wer entscheidet, welche Umstände im konkreten Fall relevant sind und was vermeidbar wäre. Oder was ist noch 'zumutbar', wo verläuft die Grenze zu 'fahrlässig' usw. All diese AUSLEGUNGSsachen, wo 'klare' Texte mit konkreter Realität abgeglichen werden müssen, machen Rechtsangelegenheiten schwierig.

Aber die Texte selbst zu verstehen, fällt mir jetzt nicht so schwer.

Denk ich.

Geändert von zaktuell (23.05.2014 um 18:19 Uhr) Grund: Tippfehler-Korr.
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