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Alt 04.12.2019, 22:32   #64  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von jakubkurtzberg Beitrag anzeigen
Die Lucky Luke-Alben von Kauka gab es wohl auch noch lange danach in Wundertüten am Kiosk, habe ich mir von einem Zeitzeugen sagen lassen. In den 1980er Jahren tauchten wohl auch deshalb viele neuwertige Exemplare auf Flohmärkten auf.
Je nun, Wundertüten ist ne Zweitverwertung von Remmitenden/Lager-Restbeständen, ich denke für sowas sind die rechtlichen Bestimmungen noch mal wieder ein anderer Schnack.
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Zitat von Rusty Beitrag anzeigen
'Quasi zeitgleich' bedeutet in diesem Fall im Jahr 1973. (...)
Na ja, das Jahr 1973 umfasst 12 Monate. Wenn das TB zB im März erschienen wäre, die Fortsetzungsgeschichte in ZACK im August/September, dann würde ich das nicht unbedingt als 'quasi zeitgleich' bezeichnen.
Zitat:
Zitat von Rusty Beitrag anzeigen
(...) Und im Jahr 1973 gab es als Publikationen das LL-Taschenbuch 'Grünschnabel' bei Kauka und LL 'Greenhorn' im Zack-Heft.
Das sind zwei verschiedene Lizenzen, nämlich Alben- bzw. Buch- sowie Magazin-Publikation. (...)
Du meinst, das Kauka-Taschenbuch wäre mit Alben/Buch-Lizenz erschienen? - Das würde aber nicht damit zusammenpassen, dass Dupuis dafür 'nur noch' die Magazin-Rechte hatte und die Alben-Rechte schon bei Dargaud lagen. Oder darf man als Lizenzgeber seine 'Teil-Rechte' einfach verkaufen und der Lizenznehmer kann dann das so lizensierte Material in x-beliebiger Form veröffentlichen? Also Magazinrechte von Dupuis kaufen, das Material aber als Album/Buch veröffentlichen? Oder andersrum Koralle die Album-Rechte von Dargaud gekauft, mit denen dann aber trotzdem als Magazin-Fortsetzungen veröffentlicht? Bin kein Jurist, aber das kann ich mir ebensowenig vorstellen, wie ein 'zeitgleiches' Erscheinen:

Nach meinem Laien-Verständnis gelten Lizenzen für einen bestimmten Zeitraum und sind für diesen 'exklusiv'. Und erst wenn der Zeitraum verstrichen ist, kann jemand anderes für den anschließenden Zeitraum die Lizenz haben/erwerben. Und wenn Dupuis ab einem bestimmten Zeitpunkt selbst keine Rechte mehr hatte, kann er -vorbehaltlich gewisser Übergangsfristen- auch keine Rechte mehr lizensieren. So wäre es mMn durchaus möglich, dass Kauka/Dupuis zB 1968 einen Lizenzvertrag für 5 Jahre gemacht haben, Dupuis dann 1969 die Rechte verloren hat, davon unberührt der Kauka/Dupuis-Deal aber weiterhin gültig bleibt, so dass Kauka noch bis ins Jahr 1973 LL veröffentlichen konnte, Dupuis selbst aber schon nicht mehr. Wenn Koralle dann 1972 die Rechte von Dargaud erwirbt, muss dies -nach meinem Verständnis- mit Ausnahme der Geschichten sein, für die Kauka noch die Rechte hat und für die darf Dargaud Koralle eben erst im Anschluss die Lizenz erteilen. - Lieg ich mit dieser Einschätzung so komplett daneben?
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