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Alt 01.01.2010, 16:26   #132  
beatleswerner
verstorben
 
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Eine 40 Jahre alte Satzung dürfte heute nicht mehr den Anforderungen der Finanzämter genügen. Es wäre mehr als ratsam die Satzung komplett zu überarbeiten und eine neue zeitgemäße Satzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verabschiden.
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