Danke für den Hinweis, Mick! War wohl mein Fehler! Ich hatte den im Text durchgestrichenen Alt-Text noch nicht markiert.
... in 3 geänderten Bereichen wurden die Streichung jetzt auch im Zitat nachgereicht.
Zitat:
§ 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern, [...]
4. als Mängelexemplare, die verschmutzt oder beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen die
auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind.
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Gilt die Kennzeichnungspflicht jetzt grundsätzlich oder nur für Beschädigungen und sonstige Fehler?
Logisch wäre, daß alle Artikel, die aus der Preisbindung genommen werden, eine klare Kennzeichnung tragen sollten! (z.B. Remi-Strich, Lochung oder Stempel)
Ist das so?
Ja oder nein?