Die private Haftpflicht zahlt lt. Versicherungsfachmann bei folgenden Konstellationen nicht:
-Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
-Schäden, die Sie selbst erleiden
-Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
-Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
-Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden
-Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung
Mehr als ein Westfale kann der Mensch nicht werden!
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