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Alt 24.07.2019, 21:26   #17  
G.Nem.
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Und hier liegst Du falsch
Orthopädisch?

Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
und stimmt so nicht ganz.
Ach so, jetzt ... aber dann doch ein bißchen.

Es ging schon auch um Hinz+Kunz und da geht es eben nicht und underduck verhält sich da richtig.
Als zweites käme der/die Zeichnerin die du ablichtest. Das geht natürlich wenn
du ihn/sie beim zeichnen auf einer Comic-Messe etc. ablichtest und mit Namen ins Netz stellst.
Ganz anders wenn der/die ZeichnerIn sich privat irgendwo befindet!
Zum Beispiel der Zeichner Karlo Klarname ( als Privatperson) will nicht bei seinem Besuch auf
der Edelsteinmesse ( = öffentliche Veranstaltung) abgelichtet werden, wo er sein Vermögen in Diamanten anlegt.
Weiterer Grenzfall die Comic-Händler. Da gilt es auch nachzufragen, denn auf
einem Foto erkennt man ja den Namen des Standes, aber will derjenige auch,
dass man seine ganzen Angestellten dort mit Namen kenntlich macht (die ja
Privatpersonen sind).

Also – es ist im Prinzip immer ein abwägen und eine Grauzone.
Können wir uns darauf einigen?

Geändert von G.Nem. (24.07.2019 um 21:32 Uhr) Grund: Verständniskorrektur
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