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Alt 11.12.2007, 09:55   #78  
bonixus
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Beiträge: 6.652
Zitat:
Zitat von Peguera
Danach bekam er den Rat von mir die Auktion vorzeitig zu beenden, da er gerade dabei ist einen Betrug zu begehen.
Zitat:
Zitat von tarossa
Da hilft nur sofort Anzeigen
Mit dem Vorwurf des Betrugs und mit dem Rat zu einer Anzeige würde ich etwas vorsichtig sein.

Wenn jemand offensichtlich ein Foto des CGN für seine private Auktion missbraucht und damit
eine Urheberrechtsverletzung zu Unterenten-Ungunsten begeht, heißt das nicht, dass er nicht
doch im Besitz des Comics Micky Maus 1/51 ist. Es kann sich selbstverständlich auch um ein
Original handeln, in welchem Zustand auch immer, nur eben nicht um das auf dem Foto abgebildete.

Allerdings behauptet er das in seiner Auktionsbeschreibung auch nicht, sondern bezeichnet den
Zustand mit (2), was ja ebenfalls nicht dem abgebildeten Exemplar entspricht.

Also: Ein deutlicher Hinweis an den Verkäufer auf die Unzulässigkeit des Fotoklaus in Form
einer Abmahnung wäre vielleicht angebrachter.
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