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Alt 03.12.2009, 07:34   #2  
die erste
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Ich denke schon, denn es ist wohl das 14tägige Rückgaberecht, das es dem Käufer möglich macht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben Vermutlich sieht es jetzt auf Händlerseite eher düster aus, was die Beschädigungen anbelangt.

Aber vielleicht kann hier jemand Verbindliches zu schreiben?
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