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Alt 07.04.2014, 18:48   #29  
albert-enzian
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Noch ein kleines Beispiel aus jüngster Vergangenheit. Ein Kollege meldete seiner Haftpflicht, daß er das Smartphone eines Freundes geschrottet hatte. Er hatte es sich kurz ausgeliehen um seine Mutter anzurufen und dabei ist es ihm auf die Straße gefallen und zu Bruch gegangen.
Antwort der Versicherung in Kurzform: "Keine Übernahme des Schadens, da das Handy ihm zum Gebrauch überlassen wurde."
Hätte er angegeben das er gestolpert ist und dabei das Handy dem Freund aus der Hand geschlagen hat.....Klassischer Haftpflichtschaden und die Versicherung hätte bezahlt.
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