Bei der Zeitung und Zeitschrift gilt sie aber wohl nur so lange, bis die Folgenummer erschienen ist.
Zitat:
Zitat von D.Nem.
Es wird beim Abo nur der Gewinnanteil den ein Händler bekommen würde, an den Abonennten weitergegeben.
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Etwas eckig formuliert. Ich glaube nicht, dass es der gleiche Betrag ist, den der Zwischenhandel bekommt, den dann der "Aboist" beim Abo spart.