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Alt 31.05.2011, 17:40   #98  
Hinnerk
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Ich denke, die Messehändler werden sich auf diese Ausnahme berufen:

Zitat:
§ 7 Ausnahmen
...
(4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches
...
2. geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt,
Um die Definition von "geringwertig" kann man dann wahrscheinlich bis nach Karlsruhe klagen.
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