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Alt 24.06.2016, 23:44   #24  
albert-enzian
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Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Für die Unternehmer gab es für Lieferungen nach Berlin eine Ermäßigung von 4,2% auf die Umsatzsteuer (und für Lieferungen aus Berlin waren es , glaube ich, 4,5%).
Bei der Rücknahme der Remittenden (= Warenrücknahme) hätten man diese Ermäßigung wieder zurück zahlen müssen. Da hätte sich die Wiederverwertung in Westdeutschland wohl kaum mehr rentiert.
Hier muss ich meine Erläuterungen leider total revidieren. Da hat mich meine Erinnerung getrogen (naja, ist halt schon über dreißig Jahre her).

Für Lieferung nach Berlin gab es keine Ermäßigung bei der Umsatzsteuer.

Für Lieferungen von einem Berliner Unternehmer nach Westdeutschland konnte der westdeutsche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die von ihm geschuldete Umsatzsteuer um 4, 2% des ihm von dem Berliner Unternehmer in Rechnung gestellten Entgelts kürzen. Der Vorsteuerabzug des westdeutschen Unternehmers blieb hiervon unberührt.

Und die Umsatzsteuerschuld für bestimmte Leistungen eines Berliner Unternehmers an einen westdeutschen Unternehmer ermäßigte sich um 4, 5% (§ 1 Abs. BerlinFG) bzw. um 6% (§ 1 Abs. 5 BerlinFG) bzw. um 10 % (§ 1 Abs. 6 BerlinFG) des Entgelts für diese Leistungen.

Damit sollten westdeutsche Unternehmer belohnt werden, die sich Waren oder Dienstleistungen aus Westberlin holten, um so die dortige Wirtschaft zu fördern und zu unterstützen.

Somit ist mein Schluss, das die Rücknahme der Remittenden durch die Rückzahlung der Ermäßigung zu teuer gewesen wäre, natürlich völliger Quatsch.
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