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Alt 25.07.2007, 14:40   #5  
Dr. Strange
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Die Druckschrift - Monster des Monats Nr. 2, 1974 wurde am 3. Mai 1974 im vereinfachten Verfahren (§15a GjS) durch einstimmigen Beschluß der Bundesprüfstelle unter der Entscheidung Nr. 1068 (V) in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen.

Der Verlag hat keinen Antrag gestellt und sich nicht geäußert.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg mit Beschluß vom 10.07.74 die Beschlagnahme aller Ausgaben der Hefte 1,2,3 und 4 dieser Druckschrift wegen Verdachts des Verstoßes gegen §§ 131 und 73 StGB sowie §§ 4 Abs.2 und 1 ; 6 Nr. 1 und 3 und 21 GjS angeordnet.

Daraufhin wurden ca. 85.000 Exemplare der Druckschrift Monster des Monats 1 - 4 beschlagnahmt.
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