Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.02.2007, 11:32   #55  
rudimobil
Moderator
 
Benutzerbild von rudimobil
 
Ort: Irgendwo im Keller
Beiträge: 6.848
Zitat:
§ 3 Preisbindung
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.
Wenn mir jetzt jemand ein Buch billiger verkauft und Ärger ist Haus steht, kann ich ihm dann auch bestätigen, dass ich nicht Letztabnehmer bin, da ich das Buch ja nach Sichtung weiterverhökere???

Wie ist Letztabnehmer denn zu definieren? Dank Internet verkauft ja Hinz und Kunz sein Buch (gelesen oder nicht) gleich weiter.

Nicht Letztabnehmer zu sein heisst ja nicht automatisch, dass ich gewerblicher Händler bin.

Und wie war das mit den Prozenten für Schulen???
Falle ich da auch drunter als Kita, Hort und offener Schulkind- und Jugendbereich?
Ich musste erst kürzlich wieder Bücher für über 100 Euro für die Kita bestellen. Kann ich dann mit der Buchhandlung verhandeln oder nicht?
rudimobil ist offline   Mit Zitat antworten