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Alt 27.11.2019, 11:28   #34  
Lizard_King
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Noch einmal zu den Urhebergesetzen:

Das eigenhändige Anfertigen eines Fotos (von Buchcovern und Comiccovern) ist eine Vervielfältigung des Werks gem. § 16 Abs.1 UrhG. Hierunter ist jede körperliche Festlegung eines Werkes zu verstehen, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise mittelbar oder unmittelbar wahrnehmbar zu machen (BGH, GRUR 1991, 449/ 453).

Die Verläge haben somit das Recht darüber zu entscheiden, wer ihre Werke bildlich Wiedergeben darf und wer nicht. Die Verwendung einer Abfotografie ohne die Zustimmung des Urhebers ist somit eine Urheberrechtsverletzung.

Wurde das Buch/Comic zuvor rechtmäßig erworben, könnte man noch an den Erschöpfungseinwand gem. § 17 Abs. 2 UrhG denken, um die Erstellung und Verwendung des Fotos zu rechtfertigen. Bei berechtigt in den Verkehr gebrachten Werken tritt der Urheberschutz hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrsfähigkeit des Werkes zurück (BGH, GRUR 1986, 736, 737f). Jedoch bezieht sich die Erschöpfung immer nur auf das Verbreitungsrecht, nicht auf das Vervielfältigungsrecht (BGH GRUG 2001, 51/ 53; BGH GRUR 2000, 699/ 701).

Somit bleibt es dabei, dass die Erstellung und anschließende Verwendung eines abfotografierten Buchcovers oder Comccovers zunächst eine Urheberrechtsverletzung ist.


Das war der Stand VOR 2019.
Durch das neue Urheberrecht wurde das noch verschärft, weil jetzt auch Erben Ansprüche erheben dürfen.
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