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Alt 21.04.2007, 11:46   #22  
zaktuell
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Zitat:
Zitat von moneybin
Die "Wäscher-Rechte" gehören einzig und allein Herrn Wäscher.
Diese Aussage stimmt so ja nun auch nicht, wie schon Dein nächster Satz zeigt, der zu vorstehendem in Widerspruch steht:
Zitat:
Zitat von moneybin
Norbert Hethke oder der Verlag hat(te) von Hansrudi Wäschers die Exklusivrechte. (...)
Natürlich müsste man mal genauer definieren, was 'die Wäscher-Rechte' sind, aber nach deutschem Recht ist und bleibt das Urheberrecht eines Werkes beim Urheber. Die Nutzungsrechte des urheberrechtlich geschützten Werkes sind aber sehr wohl in 'andere Hände' 'abgebbar' - eben zB in die eines Verlags.
Wie auch immer: Der Tod eines Verlegers hat erstmal für die Rechtssituation keine unmittelbaren Folgen und wer an 'den Wäscher-Rechten' ernsthaftes Interesse hat, sollte das eigentlich gut genug wissen, um nicht auf takt- und pietätlose Anfragen, wie von die erste geschildert zu verfallen. Da entschuldigt auch der Hinweis auf den frühen Vogel, der den Geschäftswurm fängt, nichts. My 2 cent, die ich in dem Post vom 19.04.2007, 20 Uhr 01 zum Ausdruck zu bringen versucht habe.
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