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Alt 25.11.2014, 18:38   #2  
user06
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Eigene Verschönerungen müssen doch nur "angegeben "werden, wenn man verkaufen will. Und auch da nur, wenn es sich um Objekte mit höheren Verkaufspreisen handelt und der Käufer sie vorher nicht persönlich inspizieren kann.
Also, mach es nicht komplizierter als nötig
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