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Alt 09.06.2020, 15:59   #691  
LaLe
Dr. Znegilletnirepus
 
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Zitat von Holzauge Beitrag anzeigen
Jemand der ein abo am 1.1 fürs Jahr 2020 abgeschlossen hat, hat einen Vertrag über diese Leistung (also die Lieferung einer Comicserie über ein Jahr abgeschlossen). Was da zwischenzeitlich alles passiert ist, ist egal, solange diese Leistung erbracht wird. Ob er jetzt mehr oder weniger bezahlt.
Nope. Die Umsatzsteuer entsteht relativ zeitnah zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (monatliche Lieferung) nicht der Rechnungsbegleichung (am Jahresanfang).

Deshalb ist es auch so, dass Vermieter, die im Zuge des Corona-Pakets Mieten stunden, für diese gestundeten Mieten dennoch die Umsatzsteuer abführen müssen. Wenn sie monatlich abführen auch in den Monaten wo sie aufgrund der Stundung gar keine Mieteinnahmen haben. Es gilt hier nicht das Zuflussprinzip.
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