Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.01.2012, 14:17   #35  
74basti
Moderator Sekundärliteratur
 
Benutzerbild von 74basti
 
Ort: Höxter
Beiträge: 10.056
Die Antwort ergibt sich aus § 15 Jugendschutzgesetz (Ziffern 1 bis 5 und 7 sind nicht einschlägig, daher nicht zitiert):

Zitat:

§ 15 Jugendschutzgesetz
Jugendgefährdende Trägermedien

(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
(...)
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
(...)
Nun käme es auf die Auslegung des Wortes "anpreisen" an. Da kann man stundenlang drüber diskutieren, oder - und so muss es sein - im Öffentlichen Forum, zu dem auch Minderjährige Zugang haben - schlicht schweigen.

Im abgeschlossenen internen Bereicht, zu dem nur Volljährige zugelassen sind, sieht das anders aus. Also bitte - wenn überhaupt - nur dort.

Es bleibt dabei: Hier keine aktuell indizierten Titel posten!!!!!!

"Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer" - Francisco de Goya 1799
74basti ist offline   Mit Zitat antworten