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Alt 09.01.2012, 09:10   #38  
Detlef Lorenz
Operator 50er Jahre
 
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Heute wollte ich an dieser Stelle noch einmal auf die Sprechblase 223, die neuste Ausgabe, eingehen.

Nachdem ich sie nun komplett durchgelesen habe, werde ich meine Meinung über den Gehalt dieser Nummer nicht ändern: mir hat das fast "Rhodan-Speziel" gut gefallen, aber das ist natürlich Geschmackssache. Gelegentlich gibt es auch in der Sp Themen - und das nicht erst seit Försters Zeiten - die mir nicht zusagen, aber was solls, das nächste Heft wird es sicherlich wieder tun.

Einen Fehler habe ich aber im Gefunden, den ich in der Quasselwelt abhandeln wollte (ein neues Thema schien mir dafür nicht nötig).
Im Text auf Seite 59 steht zum abgedruckten Brief des "Ministers für Arbeit, Gesundheit und soziales des Landes Nordrhein-Westfalen", das die "Bundesprüfstelle" (gemeint ist natürlich die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften/Medien") sich um Vampirella sorgen macht ... !
Es ist natürlich der Minister für (geistige) Gesundheit, der sich sorgt!

Außerdem und das fand ich zum selben Thema eine Seite weiter, dass, Zitat: "... die Bundesprüfstelle bereits für die Nr. 2 eine Indizierung beantragt hatte." Zitat Ende. Soweit mir bekannt ist, prüft die Bundesprüfstelle Anträge und Indiziert sie dann bei negativer Prüfung. Ich habe mal aus Wikipedia den entsprechenden Absatz kopiert:

Die BPjM prüft auf Antrag eines Jugendamts oder auf Anregung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe, ob eine Schrift, ein Film, ein Computerspiel oder ein anderes Medium jugendgefährdende Inhalte hat. Im Falle von Anträgen wird immer geprüft, bei Anregungen liegt es im Ermessen der Prüfstelle, ob sie tätig wird. Andere als die gesetzlich vorgesehenen staatlichen Stellen dürfen keine Anträge stellen (in der Praxis sind dies hauptsächlich Jugendämter).

Ergänzend ist zu sagen, dass man jederzeit auch als Privatperson tätig werden kann, wenn man zum Beispiel Internetseiten von sehr fragwürdigem Inhalt vor sich hat. In diesem Falle kann man sich direkt an sein jeweiliges zuständiges Jugendamt wenden, damit dieses den Fall prüft.


Das aber nur mal so, um dieses langlebige Mißverständnis zur Arbeit der Bundesprüfstelle mal wieder zu korigieren.
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