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Alt 11.12.2007, 10:10   #79  
tarossa
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Benutzerbild von tarossa
 
Ort: Hamburg
Beiträge: 408
@bonixus
Das Bild ist eine wesentliche Eigenschaft des angebotenen Artikels.
Kann man auf Seiten wie frageeinenAnwalt.de nachlesen. Du kannst auch reinschreiben Zustand 3. Wenn Du ein Bild eines Heftes im Zustand 1 ablichtest und schreibst das Heft sei vollständig, dann hat der Käufer ein recht auf dieses glatte Heft. Du kannst dann keins im Zustand 3 schicken, das mit dem Foto nichts zu tun hat.

Der Fall hier ist aus meiner Sicht eindeutig. Allerdings kann nur der Rechteinhaber des Fotos Anzeige erstatten. Nur der kann sicher sein, dass der Verkäufer das Heft nicht besitzt.
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