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Alt 23.05.2014, 17:59   #56  
zaktuell
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Genau das hab ich versucht auszudrücken: Dass es einen QUANTITATIVEN Unterschied gibt, keinen QUALITATIVEN: Sprich: Wenn ich im Erste-Hilfe-Kurs lerne, wie man feststellt, ob jemand noch lebt, dann ist das ein 'diagnostisches Basic'. An diesem ändert sich auch durch jahrelanges Medizin-Studium nichts. Auch ein Arzt wird bei jemandem, dessen Herz nicht mehr schlägt, keinen Puls mehr feststellen können. Und dass 1 + 1 = 2 ist, ändert sich auch im x-ten Mathematik-Semester nicht mehr.

Und bei Jura, speziell Urheberrecht, find ich nicht schwer zu verstehen, DASS zB 'geistige Schöpfungen' gemäß UrhG §2, Absatz 2 geschüzt SIND. Dafür brauch ich kein Jura-Studium, um das zu begreifen und den Text zu verstehen. Aber um IN ZWEIFELSFÄLLEN zu entscheiden, WAS eigentlich eine -im Sinne des Geseztes- 'Schöpfung' überhaupt ist (Stichwort: SchöpfungsHÖHE), dafür mag ein Jura-Studium nötig sein. (Aber ggf. weiss man's danach immer noch nicht, denn andernfalls bräuchte man keine Prozesse mehr zu führen, wenn der Abgleich zwischen Recht einerseits und konkretem, praktischen Fall andererseits immer eindeutig klar wäre... )

Geändert von zaktuell (23.05.2014 um 18:20 Uhr)
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