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Alt 24.07.2019, 18:09   #13  
G.Nem.
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Zitat:
Zitat von albert-enzian Beitrag anzeigen
Stimmt in diesem Zusammenhang so gut wie gar nicht. Wenn jemand an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, dann nimmt er billigend in Kauf, das sein Bild und sein Namen im Rahmen einer öffentlichen Berichterstattung über eben diese Veranstaltung gezeigt und genannt wird.
Dem muss ich widersprechen!
Es geht in diesem Fall nicht um das Recht am Bild,
sondern um die Kombination Bild und Name der betreffenden Person.
Wenn keine schriftliche Einwilligung der betreffenden Person
vorliegt, handelt es sich immer um eine Verletzung des Namens-
und Persönlichkeitsrechts u.a. nach § 12 BGB.

So ist die Rechtslage.
underduck macht das hier genau richtig wie er es macht.

Nehmen wir mal an jemand knipst Herrn Rudi Realname sturzbetrunken
bei einer öffentlichen Veranstaltung wie er in die Mitte des Saales
kotzt, veröffentlicht das Bild im weltweiten Internet und schreibt
auch noch Rudi Realname drunter, damit es z.B. der Arbeitgeber von
Rudi Realname auch gleich findet. Das geht nicht.
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