Zitat:
Zitat von underduck
Bietest du deine Sammlung in kleinen, preisverträglichen Häppchen an, dann ist das ab einer gewissen Stückzahl im Monat für das Finanzamt wohl gewerbliches handeln.
Wer hat damit als Privatmann Erfahrung?
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Es gibt eigentlich keine Begrenzung der verkauften Stückzahl im Monat. Wichtig ist die nachhaltige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Ich versuch's mal mit einem einfachen Beispiel.
Eldorado hat einen Comicladen und keiner wird anzweifeln, das er gewerblich tätig ist.
Nun stellen wir uns den ganz schlimmen Fall vor, er verkauft nur ein Heft pro Monat (oder auch nur alle zwei Monate).
Wird er deshalb zum Privatmann??????????
Natürlich nicht. (
Nach einer gewissen Zeitspanne schon, weil er dann pleite ist)
Und die jeweiligen Verkaufsplattformen sind halt einfach nur virtuelle "Läden" der jeweiligen Anbieter/Verkäufer.
Und "Kleingewerbe" ist kein steuerlicher Begriff. Im Steuerrecht gibt es nur die gewerbliche Tätigkeit an sich. Kleingewerbe kommt aus der Gewerbe
ordnung der zuständigen Kommunen und bedeutet nur, das hierfür nicht so strenge Auflagen gelten.