https://www.stern.de/digital/online/...--7911632.html
Zitat:
Auf eine verschweißte Verpackung dürfen Kunden in der Regel aber nicht pochen. "Auf den Zustand der Verpackung kommt es dabei nicht primär an", so der Händlerbund. Dass ein eingeschweißtes Produkt schon einmal ausgepackt wurde, ändert also nichts daran, dass es neu ist. Auch Rechtsanwalt Solmecke sieht das so. "...die geöffnete Verpackung sagt nichts über den Zustand der Ware. Nur, wenn man deutliche Gebrauchsspuren an der Ware findet, die nicht dem Herstellungsprozess zuzuordnen sind, ist das nicht mehr in Ordnung".
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Auch wenn ich da selber auszucke...