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Alt 31.10.2023, 02:21   #40450  
komnenos
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,,Fachkraft für Eigentumsübertragung'' ist im Fall von Diebstahl nicht korrekt, da der rechtliche Eigentümer nicht entrechtet wird. Das Eigentum wechselt vielmehr den Besitzer.
Beispielsweise bin ich als Mieter einer Wohnung Besitzer, aber nicht Eigentümer.
Soweit ein paar nächtliche Gedanken....

Gute Nacht!
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