Zitat:
Zitat von MacLeod
Letzten Endes ist es eine Änderung des Vertragsrahmenbedingung, die bei Abschluß des Abonements galt.
Eine einseitige Änderung ohne Zustimmung ist eigentlich nicht zulässig.
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Also müsste man uns eigentlich die Abos kündigen wenn wir nicht zustimmen so dachte ich mir das auch... Allerdings würde es einfach gemacht niemand hat zugestimmt bzw. wurde davon in Kenntnis gesetzt... Ich glaube das gibt nen ganz schlimmen Twist.