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Alt 28.12.2005, 13:28   #7  
YellowJacket
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Der Entscheid zur Indizierung von Dracula 5 (220. Sitzung am 11. Oktober 1974 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) liegt mir jetzt vor, Nettigkeiten auf zwölf Seiten, wobei der größte Teil davon Standard-Blabla ist.

Demnach wurde Dracula 5 wegen der Hauptstory und der ersten Zweitstory indiziert,
die dritte kam ungeschoren davon.
Die Indizierung der Zweitstory allein hätte natürlich bereits genügt, aber die
Dracula-Story wurde wohl als "schlimmer" empfunden ("Probleme" auf Seite 9 und
13 [hier mit wörtlichen Zitaten aus dem Heft]).
Williams hatte ja gegen alle Indizierungen geklagt, und jedesmal (wer hätte das
gedacht) verloren. Die hatten Glück, daß nicht drei Hefte einer Serie hintereinander
indiziert wurden, dann hätten sie die Serie komplett einstellen müssen.

Interessant ist z. Bsp. noch, daß der Williams-Anwalt die (Druck-)Auflage von
Dracula mit "dürfte 20.000 Exemplare betragen" angab - das dürfte wohl nach
unten "beschönigt" gewesen sein - oder sich auf die verkauften Exemplare
bezogen haben.

Geändert von YellowJacket (28.12.2005 um 20:22 Uhr) Grund: lausiger Rechtschreibfehler...
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