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Alt 10.09.2022, 13:08   #176  
kathleen
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Zitat von Udo Swamp Beitrag anzeigen
Mit An/Abgeworben meinte ich hauptsächlich für das neue Mosaik ohne Hegen. Der Unterschied von Dräger und den anderem Nicht-Verlagsangestellten ist wieder eine andere Geschichte. ...
Na davon spreche ich ja. Angestellte des Verlages mussten nicht abgeworben werden, denn sie waren ja bereits beim Verlag angestellt (und nicht als Freischaffende bei Hegenbarth) und als Arbeitgeber ist der Verlag entsprechend auch weisungsberechtigt gewesen. Er hätte bsw. Frau Rietschel einfach Frösi malen lassen können, den Arfert den Technikus kolorieren lassen können etc. Nur im Vertrag mit Hegen ist vereinbart, dass dieser vom Verlag entsprechend eine gewisse Anzahl an Grafikern gestellt bekommt für die Mosaikproduktion. Abgeworben musste nur Dräger werden.
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