Thema: Markenschutz
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Alt 09.12.2005, 09:07   #4  
jakubkurtzberg
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Üblicherweise ja, da ein Teil der Auflage in den freien Verkauf geht. Der Witz an der Sache ist, dass eine Eintragung der Marke beim Patentamt kostet und dennoch unwirksam wird, wenn jemand belegen kann, denselben Titel für ein gleiches oder ähnliches Produkt bereits zu einem früheren Zeitpunkt benutzt zu haben. Beim einen handelt es sich zwar um ein Zitat, es war aber nie der Titel eines Magazins oder einer vergleichbaren Zeitschrift.

Wenn jetzt z.B. jemand auf die Idee kommen würde, einen "Bildschriftenversand" ins Leben zu rufen, könntest Du ihn verklagen, weil Du nachweislich denselben Titel in der Vergangenheit in Umlauf - und das sogar in Printform - gebracht hast.
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